Rezept-Korrekturetikett 48x55mm (Rolle)

19,90 €
zzgl. 19% MwSt.
Selbstklebende Rezept-Korrekturetiketten zur Berichtigung von Fehlbedruckungen auf Rezepten.
Art.-Nr.:
20000911
Verfügbarkeit:
verfügbar

Produktinformationen "Rezept-Korrektur-Etiketten"

REZEPT-KORREKTURETIKETTEN

Von Apotheken und Apothekenrechenzentren geprüft!

Selbstklebende Rezept-Korrekturetiketten zur Berichtigung von Fehlbedruckungen auf Rezepten. 

Geeignet für die 8-stelligen PZN. 
Entsprechen den Anforderungen der Technischen Anlagen 1 bis 3 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V

  • Etikettenformat: ca. B 5,1 x H 5,6 cm
  • Auf der Rolle; Rollenkern Ø 4 cm
  • Festhaftender, fälschungssicherer und geschwärzter Spezialkleber
  • Bedruckbar und maschinenlesbar
  • Kein Durchscheinen der ursprünglichen Falschbedruckung beim Scannen durch die Abrechnungsstelle

Rolle: 500 Stück, 1-bahnig
geeignet für Tintenstrahl- und Laserdrucker
Bedruckbar und maschinenlesbar

Arbeitshilfe Korrekturetiketten

Hier finden Sie wichtige Information zur richtigen Verwendung von Rezepturetiketten bzw. Aufklebern im Rahmen der Rezepturkorrektur

Korrekturetiketten

Gemäß der Technischen Anlage 2 zur Abrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V ist das Verwenden von Aufklebern möglich und erlaubt.

Eingesetzt werden dürfen diese:

» auf Muster-16-Rezepten, wenn ein Fehldruck eine Korrektur notwendig macht oder das Verordnungsblatt zerknittert oder beschädigt ist, sodass es nicht bedruckt werden kann.
» bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen nach Ziffer 4.14 der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung nach § 300 SGB V

Bei der Verwendung der Aufkleber ist Folgendes zu beachten:

» Der Aufkleber muss die Apothekennummer/IK, die Zuzahlung, den Gesamt-Brutto-Betrag und die drei Taxzeilen inkl. Arzneimittel-/Hilfsmittel-/Heilmittel-Nr., Faktor und Taxe überdecken.
» Die Felder BVG, Hilfsmittel, Impfstoff, Sprechstundenbedarf und Begr.-Pflicht dürfen nicht mehr überklebt werden.
» Es dürfen nur Aufkleber genutzt werden, die dem in der Technischen Anlage 2 vereinbarten Muster entsprechen, die sich  aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Rezept verbinden und deren Felder den Abmessungen des Muster 16 entsprechen. Die Aufkleber und die Angaben darauf müssen der Maschinenlesbarkeit nach den Bestimmungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen.
» Nutzt der Apotheker einen Korrekturaufkleber, so hat die Apotheke diesen in der rechten unteren Ecke per Namenszeichen zu signieren. Dabei sollte die Unterschrift über die rechte untere Ecke des Aufklebers und gleichzeitig über das Verordnungsblatt aufgebracht werden. Bei der Verwendung des Korrekturetiketts im Zusammenhang mit parenteralen Lösungen entfällt die Signatur, da die Zuordnung durch den Hash-Code gewährleistet ist.
» Das Vergessen der Signatur berechtigt nicht zu einer Retaxation. Die Signatur darf im Einzelfall nachgeholt
werden.

19,90 €
zzgl. 19% MwSt.

Wird häufig zusammen gekauft mit: